Berufliche Qualifikation:
Fachlageristen / Fachlageristinnen
- nehmen Güter an und prüfen die Lieferung anhand der Begleitpapiere,
- transportieren und leiten Güter dem betrieblichen Bestimmungsort zu,
- packen Güter aus, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Beachtung der Lagerordnung,
- führen Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege durch,
- kommissionieren und verpacken Güter für Sendungen und stellen sie zu Ladeeinheiten zusammen,
- kennzeichnen, beschriften und sichern Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben,
- verladen und verstauen Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transportmittel und wenden Verschlussvorschriften an,
- nutzen und pflegen Arbeits- und Fördermittel,
- wenden betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme sowie arbeitsplatzbezogene Software an,
- stimmen ihre Arbeit im Team kundenorientiert ab,
- beachten die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung,
- wirken bei qualitätssichernden Maßnahmen mit.
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
3. Umweltschutz,
4. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation,
5. Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen,
6. Einsatz von Arbeitsmitteln,
7. Annahme von Gütern,
8. Lagerung von Gütern,
9. Kommissionierung und Verpackung von Gütern,
10. Versand von Gütern.
Dieser Beruf wird von der Industrie- und Handelskammer betreut.
(Quelle: BiBB)