Geht nicht, gibt’s nicht – auch Jugendliche mit Behinderung können grundsätzlich alle gängigen Berufsausbildungen absolvieren. Trotzdem gilt für sie das gleiche wie für alle anderen: Erkundet eure Talente und Fähigkeiten und bewerbt euch rechtzeitig. Auch ein Praktikum hilft, Bedenken des Unternehmens abzubauen und selbst auch sicher zu sein, dass der Beruf machbar und das Richtige ist.
Im Vorstellungsgespräch ist die Frage nach Behinderungen rechtlich nicht zulässig, allerdings hilft ein offener Umgang, ein gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen und behinderungsbedingte Besonderheiten vorab zu klären.
So können Ausbildungsbetriebe auch Zuschüsse für die Ausbildungsvergütung oder technische Arbeitshilfen beantragen. Dazu müssen sie aber unbedingt VOR Abschluss des Ausbildungsvertrages die Förderleistungen bei der zuständigen Stelle beantragen. Jugendliche, bei denen aufgrund ihrer (kognitiven) Einschränkung keine anerkannte Ausbildung möglich ist, können eine Ausbildung nach speziellen Fachpraktiker-Regelungen anstreben.
Weiterführende Informationen und Beratung:
www.ihk.de/chemnitz/inklusion
Inklusionsberaterin Ines Petzold,
Telefon 0371 6900 1233,
ines.petzold@chemnitz.ihk.de
www.inklusion-gelingt.de