Der/die Bewerber*in muss zu Beginn der Ausbildung am 01.08.2023:
- mindestens 17 Jahre und 5 Monate alt sein (Geburtsdatum vor dem 01.03.2006)
- im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (PKW) sein
- einen Realschulabschluss mit dem Gesamtnotendurchschnitt „befriedigend“ nachweisen können und
- technisches Grundverständnis, Grundwissen und handwerkliches Geschick, gute PC-Kenntnisse, Lernwille, Einsatzbereitschaft, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zielstrebigkeit haben